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   BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58   

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BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58 (https://dejure.org/1961,280)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1961 - V C 248.58 (https://dejure.org/1961,280)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1961 - V C 248.58 (https://dejure.org/1961,280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KgfEG §§ 28, 31

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 59
  • NJW 1961, 1689
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 116.62

    Nachprüfung des unbestimmten Rechtsbegriffes "dringend benötigter Hausrat"

    Gegen dieses Urteil hat der Kläger die vom erkennenden Senat zugelassene Revision eingelegt und gerügt, das angefochtene Urteil weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, besonders von den Urteilenvom 15. Februar 1961 - BVerwG V C 45.58 und BVerwG V C 248.58 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Der Begriff des "Vorhabens" ist dabei, wie der erkennende Senat in seinem Grundsatzurteil vom 15. Februar 1961 (BVerwGE 12, 59 [62]) ausgesprochen hat, weder gleichzusetzen mit dem nach den subjektiven Vorstellungen des Klägers bestehenden Hausratbedarf noch mit dem sich aus § 31 KgfEG ergebenden Höchstsatz für eine Hausratbeschaffungsbeihilfe.

    Reichen die eigenen Mittel des Antragstellers einschließlich der Kriegsgefangenenentschädigung nicht aus und erhält er keine Mittel auf Grund anderer Bundesgesetze, so kann er für den verbleibenden Rest eine Hausratbeihilfe erhalten, die jedoch höchstens dem ungedeckten Teil des unter Beachtung der im Urteil vom 15. Februar 1961 (a.a.O.) niedergelegten Grundsätze ermittelten "Vorhabens" entsprechen und den sich aus § 31 KgfEG ergebenden Höchstbetrag nicht überschreiten darf.

  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62

    Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des

    Es mag sein, daß § 258 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 LAG gelegentlich zu vergleichsweise unbilligen Ergebnissen zu führen vermag, rechtswidrig ist er deshalb nicht (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (63) [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]]).
  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62

    Rechtmäßigkeit der Berechnung eines Tilgungssatzes für ein öffentlich gewährtes

    Lediglich das Hinzutreten besonderer Umstände führt hier zu verschiedenartiger wirtschaftlicher Auswirkung der Gleichbehandlung (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]).
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62

    Anwendung der Vorschriften des Lastenausgleichgesetzes (LAG) - Inanspruchnahme

    Es mag sein, daß § 258 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 LAG gelegentlich zu vergleichsweise unbilligen Ergebnissen zu führen vermag, rechtswidrig ist er deshalb nicht (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (63) [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]]).
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 179.62
    Die Ausgestaltung derartiger Rechtsbeziehungen steht im Ermessen des Gesetzgebers (Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (63) [BVerwG 15.02.1961 - V C 248/58]]), der diese Befugnis, jedenfalls soweit es sich lediglich um die verwaltungsmäßige Durchführung handelt, durch § 319 Abs. 2 LAG dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes übertragen hat.
  • BVerwG, 15.01.1962 - V B 66.61

    Rechtsmittel

    Er macht geltend, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Februar 1961 - BVerwG V C 45.58 und BVerwG V C 248.58 - abweiche, und rügt, daß das Verwaltungsgericht die ihm obliegende Aufklärungspflicht verletzt habe.
  • BVerwG, 18.10.1961 - V C 81.59

    Rechtsmittel

    In Rahmen der leistunggewährenden Verwaltung steht dem Gesetzgeber bei der Aufstellung von Einzelvoraussetzungen ein weiter Spielraum offen, so daß im vorliegenden Falle von einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Artikel 3 Abs. 1 GG) nicht gesprochen werden kann (Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 (637)]).
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65

    Abhängigkeit der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens vom Erfüllen der

    Schließlich aber ist dem Gesetzgeber - und so auch hier dem Verordnungsgeber - für die leistunggewährende Verwaltung ein weiter Rahmen gesetzt, innerhalb dessen er die Gewährung von Vergünstigungen regeln kann (Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]).
  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 155.62

    Gewährung eines Aufbaudarlehens für den Wohnungsbau nach dem

    Lediglich das Hinzutreten besonderer Umstände führt hier zu verschiedenartiger wirtschaftlicher Auswirkung der Gleichbehandlung (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]).
  • BVerwG, 16.10.1963 - V C 61.62
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 GG verbietet, Gleiches ungleich, nicht aber voneinander in einzelnen Punkten Abweichendes gleichzubehandeln Lediglich das Hinzutreten besonderer Umstände führt hier zu verschiedenartiger wirtschaftlicher Auswirkung der Gleichbehandlung (vgl. Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]).
  • BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62

    Reihenfolge der Umwandlung bei Mehrzahl von Darlehen - Differenzierung zwischen

  • BVerwG, 10.10.1962 - V C 59.61

    Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat nach dem

  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 61.61

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach Verrechnung mit einer

  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 56.61
  • BVerwG, 17.05.1961 - V C 256.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 45.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1961 - V C 72.61

    Verpflichtung zur Rückerstattung eines aus einer Rentennachzahlung gezahlten

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